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Der Kommunalsteuer unterliegen die Arbeitslöhne. Bemessungsgrundlage ist die Summe der Arbeitslöhne, die an die Dienstnehmer der in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätte gewährt werden. Die Steuer beträgt 3 % der Bemessungsgrundlage. Informationen zu diesem Thema finden sich auch unter www.help.gv.at im Bereich Steuern.