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1. Nachmittagsbetreuung für Kindergartenkinder
Der Besuch einer institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung ist:
- für Kinder vor dem Schuleintritt für die Betreuung nach 13.00 Uhr (Nachmittagstarif) sowie
- für Kinder ab dem Schuleintritt
beitragspflichtig.
Nähere Informationen zur Berechnung des Elternbeitrages entnehmen Sie der Kombinierten Einrichtungsordnung 2024 und Tarifordnung 2024 unter Teil II:
Kombinierte_Einrichtungsordnung_2024_und_Tarifordnung_2024_für_die_Kinderbildungs-_und_-betreuungseinrichtung_Kindergarten_der_Gemeinde_Tarsdorf.pdf herunterladen (9.92 MB)
Den Elternbeitrag für die Nachmittagsbetreuung von Kindergartenkindern können Sie mit folgender Datei Elternbeitragsrechner_2024_2025.xlsx errechnen.
2. Nachmittagsbetreuung für Schulkinder
Für den Besuch der schulischen Nachmittagsbetreuung an der Volksschule Tarsdorf (ganztägige Schulform mit getrennter Abfolge) ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich und ist für das jeweilige Schuljahr gültig.
Die schulische Nachmittagsbetreuung wird an Schultagen von Montag bis Donnerstag von 11.40 Uhr bis 16.00 Uhr angeboten.
Die Anmeldung kann für alle angebotenen Tage oder für mindestens 1 Tag erfolgen.
Die schulische Nachmittagsbetreuung beginnt mit der zweiten Schulwoche im September und endet mit der letzten Schulwoche im Juli.
Die OÖ Hilfswerk GmbH, Hauptstraße 47/2, 5222 Munderfing, stellt das Betreuungspersonal für den Freizeitteil zur Verfügung und übernimmt die gesamte Verwaltung und Organisation der Betreuungskräfte sowie die An- und Abmeldung, Einhebung der Elternbeiträge (einkommens-abhängig), Essensbeiträge, Bastelbeiträge, Jausengeld, …
Ansprechperson: Frau Eva-Maria Schauer, Tel.: 0664 / 80765 1604