Verordnungen

Mit 1. Juli 2025 ist das Oö. Gemeinde-Kundmachungsreformgesetz, LGBl. Nr. 38/2025, in Kraft getreten. Darin wird die Kundmachung von Gemeinde-Verordnungen im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde neu geregelt.

Gemeinde-Verordnungen sind daher ab 1. Juli 2025 grundsätzlich nur mehr im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) authentisch kundzumachen. Das hat wie bisher spätestens zwei Wochen nach der Beschlussfassung zu geschehen (§ 94 Abs 1 Oö. GemO 1990).

Authentisch kundmachen bedeutet, dass die Verordnung nur durch die Veröffentlichung im RIS rechtswirksam zustande kommt. Nur die dort veröffentlichte Verordnung ist rechtlich verbindlich!

Es gibt nur dann keine Verpflichtung zur Kundmachung im RIS, wenn dies in Gesetzen oder Verordnungen so vorgesehen ist.

Verordnungen, die in das neue Oö. Gemeinde-Kundmachungsreformgesetz, LGBl. Nr. 38/2025 fallen, finden Sie unter nachstehendem Link:

www.tarsdorf.at/verordnungen-ris


Alle weiteren Verordnungen der Gemeinde Tarsdorf sind nachstehend aufgelistet: