Kommunalsteuer

Der Kommunalsteuer unterliegen die Arbeitslöhne.

Bemessungsgrundlage ist die Summe der Arbeitslöhne, die an die Dienstnehmer der in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätte gewährt werden. Die Steuer beträgt 3 % der Bemessungsgrundlage.

Nähere Informationen unter www.help.gv.at (Bereich Steuern).

Zuständig