Kindergartengebühr

Zuständig

Mit Inkrafttreten der Oö. Kinderbetreuungsgesetz-Novelle 2009 ist der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung ab 1. September 2009 für alle Kinder ab dem vollendeten 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt beitragsfrei.
  
Der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung für alle Kinder, die

  • jünger sind als 30 Monate
  • für Volksschulkinder in alterserweiterten Gruppen
  • für Kinder, die Horte besuchen
  • für Kinder, die über keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügen,

ist kostenpflichtig. 

Die Berechnung des Elternbeitrages ist in der vom Gemeinderat beschlossenen Tarifordnung 2020 für die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung der Gemeinde Tarsdorf 2020

festgelegt.



 
Genauere Informationen zur Tarifordnung finden Sie unter Gemeindeamt Tarsdorf - Bürgerservice - Verordnungen...
 
 

Kindergartenwesen