Mit Inkrafttreten der Oö. Kinderbetreuungsgesetz-Novelle 2009 ist der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung ab 1. September 2009 für alle Kinder ab dem vollendeten 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt beitragsfrei. Der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung für alle Kinder, die
ist kostenpflichtig.
Die Berechnung des Elternbeitrages ist in der vom Gemeinderat beschlossenen Tarifordnung 2020 für die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung der Gemeinde Tarsdorf 2020
festgelegt.
Genauere Informationen zur Tarifordnung finden Sie unter Gemeindeamt Tarsdorf - Bürgerservice - Verordnungen...
Kindergartenwesen