Elektronische Zustellung & SEPA-Lastschrift-Mandat

Elektronische Zustellung Ihrer GEMEINDEVorschreibung

(Lastschriftanzeige) und anderer Dokumente der Gemeinde

Die Gemeinde Tarsdorf hat einen weiteren Schritt zur Verwaltungsmodernisierung gesetzt und bietet das Service der Dualen Zustellung an. Ganz einfach – keine langwierige Anmeldung, keine Passwortverwaltung und vor allem keine Kosten!

Was bedeutet DUALE Zustellung?

Bei der Dualen Zustellung werden Schriftstücke der Gemeinde (Vorschreibungen (Lastschriftanzeigen), Briefe, …) an ein elektronisches Postfach übermittelt und können entweder ausgedruckt oder abgespeichert werden. Sobald elektronische Post für Sie bereitsteht, werden Sie per E-Mail verständigt und Sie brauchen sich keine Zugangsdaten zu merken.

Ein entscheidender Vorteil der elektronischen Zustellung ist, dass Sie Ihre Dokumente orts- und zeitungebunden elektronisch abholen können. Dieses Service ist für Sie natürlich kostenlos!

Weiters wird für den Empfänger der Schriftstücke durch die Duale Zustellung der Postweg verkürzt, Schriftstücke können nicht am Postweg verloren gehen oder falsch zugestellt werden. Die elektronische Zustellung kann auch jederzeit widerrufen werden.

Was müssen Sie tun, um die Gemeindevorschreibung (Lastschriftanzeige) oder andere Schriftstücke der Gemeinde künftig elektronisch zu erhalten?

Geben Sie uns bitte Ihre E-Mail-Adresse bekannt:

               oder

  • mittels Formular “Zustimmungserklärung Duale Zustellung”, welches Sie am Gemeindeamt erhalten.

SEPA-Lastschrift-Mandat 

(Abbuchungsauftrag)


Die regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen für Gemeindeabgaben (oft in wechselnder Höhe) lassen sich sehr bequem über das Girokonto mit einem SEPA-Lastschrift-Mandat (Abbuchungsauftrag) begleichen. Damit erfolgen Ihre Zahlungen immer termingerecht.  

Sie laufen nicht mehr Gefahr wegen eines Versehens einen Zahlungstermin zu versäumen und dadurch unnötig Mahngebühren und Säumniszuschläge in Kauf zu nehmen. Die Abbuchung von Ihrem Girokonto ist bei den meisten Banken wesentlich günstiger als die Überweisung per Zahlschein. Selbstverständlich können SEPA-Lastschrift-Mandate jederzeit wiederrufen werden.

Mit Ihrem erteilten Abbuchungsauftrag erleichtern Sie die Arbeit in der Gemeindebuchhaltung wesentlich. 


Was müssen Sie tun, damit Ihre Gemeindeabgaben künftig von Ihrem Konto abgebucht werden?

Wir laden Sie herzlich ein, von diesen Angeboten, von denen letztlich Sie und wir profitieren, Gebrauch zu machen. Helfen Sie mit – machen wir die Verwaltung einfacher!

30.11.2022