Bauamt - Baubewilligungsansuchen
Für den Neu-, Zu- oder Umbau von Gebäuden, usw.
§ 24 Abs. 1, § 25 Abs. 1 Z 1 und Z 2 O.ö. Bauordnung 1994 idF LGBl. Nr. 70/1998
Hinweis:
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch das "Vereinfachte Baubewilligungsverfahren" (durch Unterschrift der Nachbarn) bzw. eine "Baufreistellung" (Bestätigung von Planverfasser und Bauführer, Unterschrift der Nachbarn, ev. Bebauungsplan).
Bitte mitbringen:
* Formular: "Ansuchen um Baubewilligung" bzw. "Anzeige Bauvorhaben" (Baufreistellung)
* Bauplan in 3-facher Ausfertigung (1 zusätzlicher Bauplan für Förderstelle - gebührenfrei)
* Baubeschreibung in 3-facher Ausfertigung (1 zusätzliche Baubeschreibung für Förderstelle - gebührenfrei)
Bauwesen