Anzeige eines Todesfalles

Allgemeine Informationen:

Ein Sterbefall ist dem Standesamt am nächsten Werktag nach Eintritt des Todes zu melden.

Bei einem Todesfall im Krankenhaus werden die Anzeige des Todes und der Totenbeschauschein dem Standesamt durch das Krankenhaus übermittelt.
Bei einem Todesfall zu Hause werden die Anzeige des Todes und der Totenbeschauschein vom zuständigen Gemeindearzt ausgefüllt.
Ist der Gemeindearzt nicht erreichbar (Nachtstunden, Wochenende), sind die Ärzte im Rahmen des Bereitschaftsdienstes zuständig.

Todesanzeige und Totenbeschauschein müssen dem Standesamt vorgelegt werden (durch das Bestattungsunternehmen oder durch Angehörige).

Notwendige Dokumente zur Beurkundung eines Sterbefalles:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde über die letzte Ehe; gegebenenfalls den Nachweis der Auflösung der Ehe (Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluss oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk)
  • Nachweis des Wohnsitzes (nur erforderlich bei Wohnsitz im Ausland)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei österreichischen Staatsbürgern) bzw.
  • Reisepass (bei ausländischen Staatsbürgern) bzw.
  • Heimatschein, ausgestellt nach dem 13.3.1938
  • Nachweis des akademischen Grades bzw. einer Standesbezeichnung

Jeder fremdsprachigen Urkunde ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen, die von einem in Österreich ansässigen allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscher oder Übersetzer beglaubigt sein muss. Weiters sind ausländische Urkunden nur gültig, wenn sie mit den vorgeschriebenen Beglaubigungen versehen sind.

Der Standesbeamte hat weitere Urkunden zu verlangen, wenn die oben angeführten Urkunden zur ordnungsgemäßen Beurkundung des Sterbefalles nicht ausreichen

Gebühren:

Beim Standesamt fallen derzeit folgende Gebühren an:

€ 76,70 Totenbeschaugebühr
€ 9,30 Ausstellung einer Sterbeurkunde

Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter www.help.gv.at im Bereich TODESFALL

Zuständig