Allgemeine Informationen:
Zur Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses bei der Bezirkshauptmannschaft benötigt man einen eigenen Staatsbürgerschaftsnachweis. Ebenso ist unter anderem bei der Geburt eines eigenen Kindes oder bei der Eheschließung beim Standesamt ein Staatsbürgerschaftsnachweis vorzulegen.
Der Staatsbürgerschaftsnachweis kann bei jeder zuständigen Stelle im Inland beantragt werden. Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis von der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde.
Mitzubringende Dokumente:
Eheliche Geburt bzw. Legitimation durch Eheschließung der Eltern:
- Geburtsurkunde des Antragstellers
- Heiratsurkunde der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern (wenn nur ein Teil Österreicher ist, der Staatsbürgerschaftsnachweis des österreichischen Elternteiles)
Uneheliche Geburt:
- Geburtsurkunde des Antragstellers
- Geburtsurkunde der Mutter
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
Welche Unterlagen eventuell noch benötigt werden, richtet sich zum einen nach den Erwerbsgründen und zum anderen nach den jeweils geltenden Gesetzen zum Zeitpunkt des Erwerbes. Fragen Sie am besten bei Ihrer Gemeinde nach, welche Unterlagen Sie eventuell noch brauchen.
Gebühren:
Die Kosten eines Staatsbürgerschaftsnachweises betragen EUR 44,60. Zusätzlich können noch Gebühren anfallen, wenn die anlässlich zur Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises vorzulegenden Urkunden nach dem Gebührengesetz noch nicht vergebührt wurden.
Seit 1. Jänner 2008 fallen für die Beantragung und Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises, sofern er innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes ausgestellt wird, keine Gebühren an (gilt aber nicht bei Ausstellung eines weiteren Staatsbürgerschaftsnachweises nach Verlust oder Diebstahl).