Nachmittagsbetreuung

1. Nachmittagsbetreuung für Kindergartenkinder

Der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung ist für Kinder

-      vor dem vollendeten 30. Lebensmonat,

-      nach dem vollendeten 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt für die Betreuung ab 13.00 Uhr
        (Nachmittagstarif),

-      ab dem Schuleintritt,

-      die über keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügen,

beitragspflichtig:

Nähere Informationen zur Berechnung des Elternbeitrages entnehmen Sie der Tarifordnung für den Kindergarten der Gemeinde Tarsdorf unter:Tarifordnung 2023 für die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung

Den Elternbeitrag für die Nachmittagsbetreuung von Kindergartenkindern können Sie mit folgender Datei Elternbeitragsrechner Nachmittagstarif 2023/2024 errechnen. 

 

2. Nachmittagsbetreuung für Schulkinder

Für den Besuch der schulischen Nachmittagsbetreuung an der Volksschule Tarsdorf (ganztägige Schulform mit getrennter Abfolge) ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich und ist für das jeweilige Schuljahr gültig.

Die schulische Nachmittagsbetreuung wird an Schultagen von Montag bis Donnerstag von
 11.40 Uhr bis 16.00 Uhr angeboten.

Die Anmeldung kann für alle angebotenen Tage oder für mindestens 1 Tag erfolgen.

Die schulische Nachmittagsbetreuung beginnt mit der zweiten Schulwoche im September und endet mit der letzten Schulwoche im Juli.

Die OÖ Hilfswerk GmbH, Hauptstraße 47/2, 5222 Munderfing, stellt das Betreuungspersonal für den Freizeitteil zur Verfügung und übernimmt die gesamte Verwaltung und Organisation der Betreuungskräfte sowie die An- und Abmeldung, Einhebung der Elternbeiträge (einkommens-abhängig), Essensbeiträge, Bastelbeiträge, Jausengeld, …           

Ansprechperson: Frau Eva-Maria Schauer, Tel.: 0664 / 80765 1604