Der Kommunalsteuer unterliegen die Arbeitslöhne.
Bemessungsgrundlage ist die Summe der Arbeitslöhne, die an die Dienstnehmer der in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätte gewährt werden. Die Steuer beträgt 3 % der Bemessungsgrundlage.
Nähere Informationen unter www.help.gv.at (Bereich Steuern).